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VaterKindRechte
Immer häufiger kommt es zu Trennungen von denen Kinder betroffen sind.
Oder Kinder werden bereits ohne zweiten Elternteil nach ONS oder Kurzzeitbeziehung geboren.
Die meisten dieser Fälle haben eins gemein, die Kinder sehen ihren leiblichen Vater nicht. Oder nicht im Umfang wie es eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung erfordern würde.
Dabei hat dies ganz verschiedene Gründe.
Zum einen sind es Vorbehalte gegen den anderen Elternteil, die meist als eine Art der Trennungsbewältigung zu begreifen sind.
Zum anderen gibt es Vorbehalte gegen Väter, die diese Gesellschaft vertritt ohne sie zu hinterfragen.
So wird es immer wieder akzeptiert, das eine Mutter dem leiblichen Vater untersagt sein Kind zu sehen. Was aber dabei völlig unberücksichtigt bleibt, ist der Wille und die Gesundheit der Kinder. Die Kinder, die eine Trennung schon hart genug trifft, lieben ja immer noch beide Elternteile. Nicht selten werden Kinder zudem, um eine Trennung des Kindes vom anderen Elternteil zu erreichen mit unwahren Äußerungen konfrontiert.
So muss das Kind z.B. erfahren, das der andere Elternteil angeblich nicht gut, oder böse wäre.
Zusätzlich werden positive Erlebnisse mit dem anderen Elternteil tabuisiert, der natürliche Wunsch des Kindes mehr zu erfahren und den anderen Elternteil zu erleben wird nicht selten obendrein mit Strafen belegt.
Kinder die dies alles erleben, haben letztlich erhebliche Probleme ihre Loyalität zu zeigen und Wünsche zu äußern.
Verhaltensauffälligkeiten, schlechte schulische Leistungen sind immer wieder anzutreffende Probleme.
Immer mehr Kinder müssen psychologisch und psychiatrisch betreut werden, weil Verständnis, Wärme und Geborgenheit fehlen. Weil die Bedürfnisse der Kinder vielfach nur an den eigenen Bedürfnissen einer selbst geschaffenen allein erziehenden Person gemessen werden.
Das schlimme dabei ist die Gleichgültigkeit mit der alle Professionen, auch viele Gerichte diesem Fehlverhalten begegnen. Dabei wird völlig vernachlässigt, dass die Versagung der schädlichen Unterstützung zum Kindesentzug und angemessener Druck auf dem verweigernden Elternteil ganz schnell zu Gunsten der Kinder eine Änderung bewirken kann.
Denn warum sollte man keine Bank aus rauben, wenn es eh keine Konsequenzen hätte?
Es wird übergangen, das beide Elternteile ihre Berechtigung haben und für die Entwicklung des Kindes wichtig sind.
Kinder brauchen Mutter und Vater.
Wir von VaterKindRechte.de setzen uns für ein Familienrecht ein, was die Bedürfnisse der Kinder stärker berücksichtigt und vorhandene Väter die gern für ihre Kinder da wären einbezieht.
Admin VaterKindRechte
Verfasst von: Admin am Montag, 14. Mai 2012, 10:21 Uhr
9 Aufrufe
"Der Erzeuger",
diese abfällige Bezeichnung zeigt doch schon den besorgniserregenden Zustand
in der Gesellschaft auf -nach Jahren der Gehirnwäsche.
Warum lesen wir nicht etwa : "Die Austrägerin"?
Väter werden bewusst abgewertet und Frauen hoffiert, die Personen die solche abwertenden
Worte für Väter wählen, wollen sich damit profilieren, selber ohne Rückrad möchten diese Menschen "dazu gehören" sich wichtig machen.
Und eben dieses Problem treffen Väter überall an, vom Jugendamt über Gutachter bis ins Gericht.
Überall treffen Väter (isbesondere die, die Interesse an ihren Kindern haben), auf "Frauenrechtler" die entweder bewusst oder unbewusst die Mutter unterstützen.
Die Vorgehensweise ist immer die Gleiche:
Wenn nicht gleich abgewiesen und entrechtet wird dem Vater Honig ums Mauel geschmiert, und er schließlich dennoch entrechtet.
So genannte Gutachten bescheinigen zumeist beiden Elternteilen ausreichend Kompetenzen,
allerdings besagt der letzte Satz fast jedes Gutachtens "Kind zur Mutter" oder "Vater kein Umgang".
Selbst wenn die Mutter für sich selber eine Betreuung benötigt, mangelnde Bindungstoleranz aufweist oder das Kind manipuliert (PAS).
Eine Mutter darf ihrem Kind die schöne Zeit mit dem Vater versauen, dank der Unterstützung fachlich und persönlich ungegeigneter Unterstützer.
Ausser der strafrechtlichen Seite stellt sich mir immer wieder die Frage: Was ist die Zeit die ein Kind mit seinem Vater verbringen kann eigendlich wert?
Wie kann es nachgeholt werden, wenn ein Kind nicht mit seinem Vater Schwimmen lernen kann, -Fahrradfahren, -Ballspielen, -Lachen, -getröstet oder -verstandenwerden kann?
Hat das Kind einen Anspruch auf Wiedergutmachung -auf "Schmerzensgeld"?
Sehr interessant dabei ist immer wieder, wenn das Umfeld, also Freunde, Bekannte, Anwälte der Mutter, Jugendamt und / oder Gericht diese Unterstützung versagen, oder gar der Verlusst des Kindes (und damit ja auch des Geldes) zur Debatte steht, dann können sogar Mütter den Vater tolerieren und dem Kind es ermöglichen den Vater zu erleben.
Da es aber immer Menschen ohne Rückrad geben wird, die sich lieber bei Beurteilungen von Vater und Mutter dem Mainstream, also den Erwartungen anderer unterordnen werden, bedarf es klaren Richtlinien bei der Fallbeurteilung die Beurteilungsfehler durch die zu beurteilende Peron minimieren. Richtlinien die auch der beurteilenden Person sicherheit geben. Richtlinien die Sorgerechts und Umgangsverfahren tranzparenter machen.
So kann auch diese aktuelle Debatte "Justizministerium will Rechte leiblicher Väter stärken" zwar als Ansatz in die richtige Richtung verstanden werden, mehr aber auch (leider) nicht.
Admin www.vaterkindrechte.de
Verfasst von: Admin am Donnerstag, 22. März 2012, 22:26 Uhr
171 Aufrufe
Väter haben keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest, wenn das Kind in einer "intakten Familie" lebt und die Mutter keinen Test möchte.
Welche Rechte das Kind hat interessiert offensichtlich nicht.
Und Mütter die über eine mangelnde Bindungstoleranz verfügen, können ihre Kinder weiterhin für dumm verkaufen.
Aktenzeichen: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde 45071/09 und 23338/09
Mein Kommentar hierzu:
Eine intakte Beziehung des Kindes zu einem fremden Vater in allen Ehren,
nur der Stellenwert einer Beziehung rangiert ganz unten, die Scheidungsstatistik ist eine Ohrfeige für die Familienpolitik.
Die wenigsten Väter und Mütter kümmern sich um fremde Kinder wie um eigene, erst recht nicht mehr nach einer Trennung.
Und welche Mutter würde schon jemanden fremden nach einer Trennung neben sich dulden und ans Kind lassen der vielleicht auch noch anderer Ansicht sein könnte?
Der nette Stiefvater oder gar die nette Stiefmutter insbesondere nach einer Trennung sind doch wohl eher Hirngespinste weltfremd argumentierender Richter, bzw. unbedeutende Einzelfälle.
Zu beobachten wäre jetzt nur ob diese Sichtweise des EMGR auch auf Mütter Anwendung findet.
Also wenn das Kind beim Vater in einer "neuen" Beziehung lebt, ob dann die Mutter "überflüssig " wird?
Verfasst von: ordep74 am Montag, 20. Februar 2012, 20:51 Uhr
216 Aufrufe
BEAMTENWILLKÜR/ NAMENSÄNDERUNG BEI PFLEGEKINDERN , oder WIE WIRD EIN KIND EIN PFLEGEKIND?
Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!,
Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten
Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes").
Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR)
es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde,
"das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!,
Verfasst von: Admin am Freitag, 24. Juni 2011, 18:07 Uhr
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Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.
Die nicht miteinander - Weiter auf den Titel klicken.
Verfasst von: Admin am Freitag, 17. Juni 2011, 10:52 Uhr
528 Aufrufe
Im Fall Kachelmann kann man sich nur noch an den Kopf fassen.
Da zeigt die mit hoch dotierten-, und vor allem hoch bezahlten Juristen bestückte deutsche Justiz wozu sie in der Lage,- oder auch nicht in der Lage ist.
Der Schaden ist unermesslich, eine U-Haft mit Anklage ohne stichhaltige Beweise und nun noch ein Opfer was selbst vom Gericht nicht im besten Licht dargestellt, sich öffentlich darüber aus-lässt Täter besser nicht an zu zeigen.
Der dumme Bürger würde sagen, hätte man gleich die Finger von so einer nicht nachhaltig belegbaren Vergewaltigung gelassen, hätte man nicht zukünftige Vergewaltigungsopfer in eine so missliche, fragwürdige Lage gebracht.
Bleibt nur zu hoffen, das wer nun die Notbremse zieht und dem Verfahren ein schnelles Ende bereitet.
Denn egal wie es nun weiter geht, der bereits entstandene Schaden an der Seriosität der Justiz ist kaum wieder gut zumachen.
Verfasst von: Admin am Freitag, 20. Mai 2011, 01:12 Uhr
538 Aufrufe
Es ist schon ein brisantes Thema: "Vergewaltigung".
Lassen wir mal die mögliche Schuld oder Unschuld im speziellen Fall Kachelmann dahingestellt.
Jeder sexuell aktive Mann kann wie Kachelmann vor Gericht landen, unabhängig davon ob eine Straftat vorlag oder nicht.
Beamte der Polizei aus Bayern schätzen 2005 ca. 2/3 der getätigten Anzeigen wegen Vergewaltigung als vorgetäuscht ein. (ISBN 3-924400-16-4)
Das ein 0815 Arbeiter oder Harz4 Empfänger allerdings mehr als einen Verhandlungstag bis zu seiner möglichen Verurteilung erlebt hätte ist wohl eher unwahrscheinlich.
Auch wenn jeder Vergewaltigter der nicht verurteilt wird einer zu viel ist, so kann man allerdings nicht auf eindeutige Beweise verzichten.
Verfasst von: Admin am Montag, 31. Januar 2011, 00:00 Uhr
940 Aufrufe
Wieder haben viele von uns ein etwas "eigenartiges" Weihnachtsfest und Jahreswechsel erlebt. Einige leider ohne ihre Kinder sehen zu dürfen, ja selbst Geschenke kamen teils nicht an.
Wenn nicht immer Kinder auch dabei leiden würden, könnte man über so viel Dummheit und Egoismus von manchen Ex-Partner(in) herzlich lachen.
Nichts desto Trotz geht das Leben weiter und früher oder später werden sich die Kinder von denen abwenden, die sie jahrelang belogen und benutzt haben.
In diesem Sinne noch ein frohes neues Jahr!
Euer Admin
Verfasst von: Admin am Sonntag, 22. August 2010, 21:43 Uhr
1080 Aufrufe
Neuer Personalausweis mit RIFD- Technologie
Sie haben nichts verstanden?
Sie nicht, aber viele Computerfreaks sind demnächst dabei die Technik zu knacken.
Der alte Personalausweis war nur optisch maschinenlesbar, er brauchte also den direkten Kontakt zum Lesegerät. Der neue Personalausweis wird so wie der Reisepass schon jetzt mit RIFD Technik ausgerüstet.
RIFD bedeutet nichts anderes als das ein kleiner Chip im Personalausweis von einem äußeren wechselnden Magnetfeld -kontaktlos mit Strom versorgt, Daten direkt über dieses Magnetfeld empfangen und senden kann.
Die Entfernung aus der der Chip angesprochen werden kann ist im wesentlichen von der Stärke des Magnetfeldes abhängig.
So können RIFD-Chips etwa völlig unbemerkt durch eine Antenne im Boden oder Wand angesprochen und ausgelesen werden.
Sie haben also keinen Einfluss mehr darauf wer ihre Daten lesen möchte.
Sie brauchen nicht einmal ihren Personalausweis aus der Taschen holen.
Für jeden der einen Lötkolben halten und der lesen kann, wird es zudem ein leichtes sein, die Datenübertragung etwa aus dem Nachbargebäude auf zu zeichen, während sie den Personalausweis nutzen um sich bei einem Internetanbieter einzuloggen der den Personalausweis als Legitimation einsetzt.
Nach etlichen Aufzeichnungen der Datenübertragung wird eine entsprechende Software früher oder später Erfolge liefern.
Großer Schwachpunkt die PIN:
Eine PIN Nummer soll vor fremden Zugriffen schützen. Nur müssen Sie ja diese PIN ständig eingeben wenn Sie sich im Internet z.B. mit dem Personalausweis legitimieren wollen.
Ein Keylogger etwa, der ganz simpel alle Eingaben ihrer Tastatur aufzeichnet, eine USB-Tastatur oder andere Methoden erlauben eine Menge möglicher Angriffspunkte.
Auch ohne Ihre Wohnung betreten zu müssen.
Hat jemand erst mal Ihre PIN, kann er beliebige Geschäfte tätigen, die eine Legitimation mit ihrem Personalausweis ermöglichen.
Im besten Fall kommt jemand über Ihre Tastatur an Ihre PIN,verfolgt Sie anschließend in Ihr Lieblingsrestaurant wo Ihnen ein Lesegerät unter Ihrem Sitz unbemerkt die notwendigen Daten für Ein Internetgeschäft entlockt.
Und dann beweisen Sie mal, das Sie betrogen wurden!
Jetzt fragt sich bestimmt der ein oder andere wieso man eine solche Technik befürworten kann?
Das geht wohl nur wenn man von Technik null Ahnung hat.
Etwa so wie einige (oder viele) Politiker?: http://de.search.yahoo.com/search?p=Politiker+Internet&ei=UTF-8&fr=
Verfasst von: Admin am Montag, 25. Januar 2010, 16:35 Uhr
1397 Aufrufe
Die Realität im Familienrecht von einem Anwalt satirisch dargestellt.
Anleitung zur Kindesentführung
Wie man ein Kind entführt – böse Satire zu einer bösen Sach- und Rechtslage in Deutschland
von Rechtsanwalt und CPA (USA) Andreas Fischer anfi.ra.cpa@web.de
Für den ganzen Text auf den Titel klicken!
Verfasst von: Admin am Montag, 11. Januar 2010, 19:15 Uhr
1516 Aufrufe
Gesucht werden Betroffene die Kontakt zur Gutachterin:
Marion Badberg-Jasper Itzehoe
hatten oder haben.
Bitte melden sie sich bei vaterkindrechte@freenet.de
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