31.07.2010, 12:32 Uhr
 
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VaterKindRechte

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Immer häufiger kommt es zu Trennungen von denen Kinder betroffen sind.
Oder Kinder werden bereits ohne zweiten Elternteil nach ONS oder Kurzzeitbeziehung geboren.

Die meisten dieser Fälle haben eins gemein, die Kinder sehen ihren leiblichen Vater nicht. Oder nicht im Umfang wie es eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung erfordern würde.
Dabei hat dies ganz verschiedene Gründe.
Zum einen sind es Vorbehalte gegen den anderen Elternteil, die meist als eine Art der Trennungsbewältigung zu begreifen sind. Zum anderen gibt es Vorbehalte gegen Väter, die diese Gesellschaft vertritt ohne sie zu hinterfragen.
So wird es immer wieder akzeptiert, das eine Mutter dem leiblichen Vater untersagt sein Kind zu sehen. Was aber dabei völlig unberücksichtigt bleibt, ist der Wille und die Gesundheit der Kinder. Die Kinder, die eine Trennung schon hart genug trifft, lieben ja immer noch beide Elternteile. Nicht selten werden Kinder zudem, um eine Trennung des Kindes vom anderen Elternteil zu erreichen mit unwahren Äußerungen konfrontiert. So muss das Kind z.B. erfahren, das der andere Elternteil angeblich nicht gut, oder böse wäre.
Zusätzlich werden positive Erlebnisse mit dem anderen Elternteil tabuisiert, der natürliche Wunsch des Kindes mehr zu erfahren und den anderen Elternteil zu erleben wird nicht selten obendrein mit Strafen belegt.
Kinder die dies alles erleben, haben letztlich erhebliche Probleme ihre Loyalität zu zeigen und Wünsche zu äußern.
Verhaltensauffälligkeiten, schlechte schulische Leistungen sind immer wieder anzutreffende Probleme.
Immer mehr Kinder müssen psychologisch und psychiatrisch betreut werden, weil Verständnis, Wärme und Geborgenheit fehlen. Weil die Bedürfnisse der Kinder vielfach nur an den eigenen Bedürfnissen einer selbst geschaffenen allein erziehenden Person gemessen werden.

Das schlimme dabei ist die Gleichgültigkeit mit der alle Professionen, auch viele Gerichte diesem Fehlverhalten begegnen. Es wird übergangen, das beide Elternteile ihre Berechtigung haben und für die Entwicklung des Kindes wichtig sind.

Kinder brauchen Mutter und Vater.

Wir von VaterKindRechte.de setzen uns für ein Familienrecht ein, was die Bedürfnisse der Kinder stärker berücksichtigt und vorhandene Väter die gern für ihre Kinder da wären einbezieht.

Admin VaterKindRechte


Montag, 25. Januar 2010, 16:35 Uhr

Info

Die Realität im Familienrecht von einem Anwalt satirisch dargestellt.

Anleitung zur Kindesentführung

Wie man ein Kind entführt – böse Satire zu einer bösen Sach- und Rechtslage in Deutschland

von Rechtsanwalt und CPA (USA) Andreas Fischer anfi.ra.cpa@web.de



Für den ganzen Text auf den Titel klicken!


Montag, 11. Januar 2010, 19:15 Uhr

Info

Gesucht werden Betroffene die Kontakt zur Gutachterin:

Marion Badberg-Jasper Itzehoe

hatten oder haben.

Bitte melden sie sich bei vaterkindrechte@freenet.de



Sonntag, 06. Dezember 2009, 12:14 Uhr

Urteile


Zum Urteil des EGMR gegen die BRD.

ZItat:
>>>Richter Bertram Schmitt stimmte als einziger gegen das Urteil und schrieb ein Sondervotum. Er trat dafür ein, den Deutschen ihre Regeln zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu erhalten. Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“.<<<


Von 7 Richtern kommt nur einer zu dieser Auffassung.
Hat sich das Unrecht so in Gesetzestexten manifestiert, das es von einigen Richtern nicht mehr erkannt wird?
Wenn schon das Unrecht bei unehelichen Kindern nicht akzeptiert und dem entgegengewirkt werden kann, so verwundert es kaum, das auch eheliche Kinder und ihre Väter nach Trennungen kaum besser behandelt werden.
So ist die Auffassung dieses Richters Bertram Schmitt:

Zitat:>>>Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“<<<

auch in der Praxis bei gemeinsamen Sorgerecht zu verstehen.
Denn immer wieder geben Gerichte dem Anliegen einer Mutter nach und unterlassen Sanktionen und angemessene Urteile gegen eine Mutter, wenn eine Mutter nach der Trennung dem Vater etwa ein Mitsprache- oder Besuchsrecht verwehrt.

Es gibt noch viel auf zu arbeiten in einem Staat in dem nicht alles so harmonisch und menschenwürdig zugeht wie es gern dargestellt wird.
Bedenklich nur, das nicht einmal die Ansätze des Unrechtes von den Entscheidungsträgern erkannt werden können.



Donnerstag, 03. Dezember 2009, 23:15 Uhr

News

Eine Ohrfeige!

Zitat:
Abs.56: Der Gerichtshof akzeptiert weiterhin, dass es verschiedene Gründe geben kann einem nichtverheirateten Vater die Teilhabe an der elterlichen Sorge zu verweigern, wenn beispielsweis im Falle von Streit oder mangelnder Kommunikation zwischen den Eltern das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Jedoch gibt es keinerlei Begründung dafür, das solche eine Haltung ein generalisierbares Kennzeichen der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und deren Kindern wäre.

Wieder eine Entscheidung die zwar die generelle Benachteiligung von Vätern bemängelt, eine wirkliche Anerkennung des Elternteils "Vater" aber ausschließt, somit eine in der Realität unbrauchbare Entscheidung.
Denn gerade "Streit" ergibt sich bei jeder Trennung, in der Praxis zeigen sich allerdings insbesondere Mütter immer wieder extrem uneinsichtig und missachten auch gerichtliche Entscheidungen.
Dabei hat eine gemeinsame Sorge entscheidende Vorteile für die Kinder, teilen doch zwei Personen die Entscheidungen und können so auf mögliche Fehler des anderen Sorgeberechtigten einwirken.

Selbst bei vorhandenen gemeinsamen Sorgerecht werden Väter erfolgreich "entsorgt".
Denn irr witziger Weise kommen Frauen mit einer Blockadehaltung bei Familiengerichten in den meisten Fällen immer noch völlig ungeschoren davon und werden vielfach noch mit alleinigen Rechten am Kind ausgestattet, selbst wenn bei der Mutter erhebliche Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit festgestellt werden.



Mittwoch, 02. Dezember 2009, 21:26 Uhr

News

Verhandlung am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen europäischen Länder, in denen die Mütter den Vätern das Sorgerecht verweigern können. In den meisten Ländern gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht bei unehelichen Kindern.

Das Urteil wird nach der Übersetzung hier veröffentlicht.




Montag, 14. September 2009, 00:44 Uhr

Urteile

Dies ist die Geschichte eines Vaters, dem man die Kinder nahm…
um letztlich eines davon zu morden...

Oder: über einen „typischen Einzelfall“ und die Aussichtslosigkeit eines Vaters sich beim Jugendamt für seine Kinder einzusetzen.



Ich bin 36 Jahre alt, hatte zwei Kinder und war nicht verheiratet.
Jedoch mit meiner damaligen Lebensgefährtin habe ich die gemeinsame Sorge für unsere Erstgeborene erklärt.


Für den ganzen Text auf den Titel klicken.


Weitere Details zur Gerichtsverhandlung <a href="http://www.vaterkindrechte.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=1279&start=0">HIER klicken!</a>




Sonntag, 13. September 2009, 20:43 Uhr

News

Ein besonders trauriges Beispiel liefert diesmal eine Richterin vom AG Siegen.
Es wurde wieder eine ganze Familie, insbesondere die Kinder ins Chaos gestürzt.
So überging Frau Richterin alle für den Vater sprechenden Sachverhalte und sprach das Aufenhaltsortbestimmungsrecht, entgegen aller Vernunft der Mutter zu.
Dazu brauchte die Richterin ein fragwürdiges Gutachten, was mit wissenschaftlichen Vorgehen kaum etwas gemein hat. Der Kindeswillen wurde nicht einmal wissenschaftlich ermittelt.
So wurden die Kinder, beide unter 10Jahren alt, nur gefragt wo sie leben wollen.
Absehbar führt dies zu Schuldgefühlen bei den Kindern, weil sie sich verantwortlich dafür fühlen einen Elternteil enttäuscht zu haben.
Schließlich lieben die Kinder beide Eltern, und wollen gar keine Entscheidung zwischen beiden treffen.
Auch Angaben der Mutter wurden nicht ansatzweise mit gesunden Menschenverstand hinterfragt.



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Mittwoch, 24. Juni 2009, 08:49 Uhr

Info

Wie wir schon angesprochen haben,
werden insbesondere Trennungskinder gesundheitlich erheblich beeinträchtigt.
Zum einen durch die Trennung, zum anderen durch unnötige zusätzliche Belastungen in Form von Manipulationen eines oder gar beider Elternteile am Kind.
Dabei muss es nicht einmal zur völligen Entfremdung und Trennung des Kindes von einem Elternteil kommen.
Vielfach wird versucht ein Kind vom anderen Elternteil zu entfremden, um, wie immer wieder gesagt wird: "Die Trennung besser zu verarbeiten.", "Weil es so am besten für das Kind ist.".
Diese Trennung wird zum einen räumlich vollzogen, indem Umzüge, nicht selten von mehreren hundert Kilometern getätigt werden, um so spontane Besuche zu unterbinden oder generell den Umgang finanziell unmöglich zu machen.
Zum anderen werden Unwahrheiten über den anderen Elternteil dem Kind vermittelt.
Dies soll die Bindung des Kindes zu dem anderen Elternteil zerstören.
Insbesondere bei Müttern wird immer wieder dieses Verhalten toleriert.
Niemand scheint den Mut aufzubringen einer Mutter hier Einhalt zu gebieten.
So werden offensichtliche Sachverhalte, die sicher zu einer Schädigung beim Kind führen ignoriert.
In der Folge entstehen der Gesellschaft nicht abzuschätzende Kosten in Milliarden-Euro Höhe.
Die Kinder müssen intensiver betreut und gefördert werden.
Das beginnt bei Einnässen oder Verhaltensauffälligkeiten die, die Leistungen in der Schule zurück gehen lassen und endet bei Ergotherapie, Kinderpsychologen, Kinderpsychiater.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes setzen sich fort bis ins Erwachsenenalter.

Verkannt wird vielfach, das zwei Elternteile für die Entwicklung des Kindes wichtig und auch praktisch sind.
Denn durch Unterbindung des Umganges, vornehmlich mit dem Vater, fällt eine Person weg, die auch das Kind betreuen kann.
Somit ist meist die Mutter in der selbst konstruierten Zwickmühle, mit dem Kind selbst gewollt, allein erziehend in eine Überlastungssituation abzurutschen.
Dadurch, das niemand da ist, der mal eben das Kind nehmen kann oder am Wochenende bzw. in den Ferien betreuen kann, entsteht eine zusätzliche Zuspitzung der Situation.
Es fehlen Freiräume und Entspannungszeiten für die Mutter.
In der Praxis führt dies dazu das, das Kind stört und von einer Person zur nächsten abgeschoben wird,
wenn das Kind sich nicht fügt wird Druck ausgeübt der die Bindung Mutter-Kind belastet.
Die Organisation dieser alternativen Betreuung, meist durch fremde Personen kostet nicht nur und belastet das Kind, sie bietet auch ein Stresspotential für die Mutter.
In der Folge sind genannte Trennungsmütter selber hoch belastet und einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt.

Die Kosten für Mediationen, zusätzliche medizinische Versorgung und Förderung resultierend aus unnötigen Trennungsfolgen belasten finanziell schließlich alle.

Da hier im Einzelfall keine Einsicht zu erwarten ist, kann nur von außen auf die Akteure eingewirkt werden.
Hierzu ist, wie der Hauptpetent in seiner Pedition anführt ein gesetzlicher Rahmen zu schaffen.

Bitte zeichnet die Petition mit und leitet den Link auch an andere Betroffene und Großeltern weiter.

<a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=e3282cafb33a6deb4b888bd0d4736a0c&action=petition;sa=details;petition=4566">Zur Petition HIER!</a>

Gruß Michael



Für den Text der Petition auf den Titel klicken.






Samstag, 30. Mai 2009, 23:01 Uhr

News

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Bitte leiten Sie diese Nachricht an alle Interessierten weiter - Vielen Dank!
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Sie herzlich eingeladen zum ersten öffentlichen Verhandlungstermin gegen das Jugendamt Stuttgart.

Das Jugendamt Stuttgart hat im Juli 2008 das 6 Monate alte Kind Nina Veronika an einen unbekannten Ort verschleppt.

Im August 2008 wurde dem Kindesvater, einem hauptberuflichen Journalisten, Hausverbot durch Amtsleiter Bruno Pfeifle erteilt. Grund: er stellte unangenehme Fragen.

Das Jugendamt Stuttgart ist es gewohnt, seine Machenschaften hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Dabei wird es gedeckt von Familienrichtern wie Brigitte Lutz vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Nun sitzt das Jugendamt Stuttgart erstmals auf der Anklagebank. Der beauftragte Winkeladvokat Dr. Armin Cadava von der Hauskanzlei Becker & Hohn, Stuttgart wird versuchen, die Machenschaften abzustreiten.

Um was es genau geht, erfahren Sie in den nächsten Tagen.

Aktenzeichen: 9K 3857/09

Verhandlungstermin: Freitag, 26.06.2009, 11:30 Uhr

im Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart
1. Stock
Sitzungssaal 2


Mail aus papa-info-bounces@listen.jpberlin.de

Von: Redaktionsbuero Stuttgart [mailto:contact@mosuch.de]



Dienstag, 26. Mai 2009, 17:47 Uhr

Veranstaltungen vater demo 2009 berlin


Demo 2009 in Berlin!

Das besondere Erlebnis, Demo einmal anders vom <font color="#c000ff">VafK </font> organisiert.
Wir treffen uns vor der Demo am Prenzlauer Berg, auf einer Dachterasse und genießen den Blick auf dem Alex.
Wer möchte nimmt an der Demo teil, wer nicht so weit am Stück laufen kann, wird zur Abschlusskundgebung gefahren.
Anschließend grillen wir auf der Dachterrasse und lassen den Tag ausklingen.

Schlafplätze sind vorhanden, bei Interesse Anmeldung vorteilhaft.
Kontakt per PM oder vaterkindrechte@freenet.de

Gruß Admin