 |
Online
Aktuell 7 Gäste und 0 registrierte Benutzer online.
Anmeldung
|
VaterKindRechte
Immer häufiger kommt es zu Trennungen von denen Kinder betroffen sind.
Oder Kinder werden bereits ohne zweiten Elternteil nach ONS oder Kurzzeitbeziehung geboren.
Die meisten dieser Fälle haben eins gemein, die Kinder sehen ihren leiblichen Vater nicht. Oder nicht im Umfang wie es eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung erfordern würde.
Dabei hat dies ganz verschiedene Gründe.
Zum einen sind es Vorbehalte gegen den anderen Elternteil, die meist als eine Art der Trennungsbewältigung zu begreifen sind.
Zum anderen gibt es Vorbehalte gegen Väter, die diese Gesellschaft vertritt ohne sie zu hinterfragen.
So wird es immer wieder akzeptiert, das eine Mutter dem leiblichen Vater untersagt sein Kind zu sehen. Was aber dabei völlig unberücksichtigt bleibt, ist der Wille und die Gesundheit der Kinder. Die Kinder, die eine Trennung schon hart genug trifft, lieben ja immer noch beide Elternteile. Nicht selten werden Kinder zudem, um eine Trennung des Kindes vom anderen Elternteil zu erreichen mit unwahren Äußerungen konfrontiert.
So muss das Kind z.B. erfahren, das der andere Elternteil angeblich nicht gut, oder böse wäre.
Zusätzlich werden positive Erlebnisse mit dem anderen Elternteil tabuisiert, der natürliche Wunsch des Kindes mehr zu erfahren und den anderen Elternteil zu erleben wird nicht selten obendrein mit Strafen belegt.
Kinder die dies alles erleben, haben letztlich erhebliche Probleme ihre Loyalität zu zeigen und Wünsche zu äußern.
Verhaltensauffälligkeiten, schlechte schulische Leistungen sind immer wieder anzutreffende Probleme.
Immer mehr Kinder müssen psychologisch und psychiatrisch betreut werden, weil Verständnis, Wärme und Geborgenheit fehlen. Weil die Bedürfnisse der Kinder vielfach nur an den eigenen Bedürfnissen einer selbst geschaffenen allein erziehenden Person gemessen werden.
Das schlimme dabei ist die Gleichgültigkeit mit der alle Professionen, auch viele Gerichte diesem Fehlverhalten begegnen. Dabei wird völlig vernachlässigt, dass die Versagung der schädlichen Unterstützung zum Kindesentzug und angemessener Druck auf dem verweigernden Elternteil ganz schnell zu Gunsten der Kinder eine Änderung bewirken kann.
Denn warum sollte man keine Bank aus rauben, wenn es eh keine Konsequenzen hätte?
Es wird übergangen, das beide Elternteile ihre Berechtigung haben und für die Entwicklung des Kindes wichtig sind.
Kinder brauchen Mutter und Vater.
Wir von VaterKindRechte.de setzen uns für ein Familienrecht ein, was die Bedürfnisse der Kinder stärker berücksichtigt und vorhandene Väter die gern für ihre Kinder da wären einbezieht.
Admin VaterKindRechte
Verfasst von: Admin am Freitag, 24. Juni 2011, 18:07 Uhr
490 Aufrufe
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.
Die nicht miteinander - Weiter auf den Titel klicken.
Verfasst von: Admin am Freitag, 17. Juni 2011, 10:52 Uhr
320 Aufrufe
Im Fall Kachelmann kann man sich nur noch an den Kopf fassen.
Da zeigt die mit hoch dotierten-, und vor allem hoch bezahlten Juristen bestückte deutsche Justiz wozu sie in der Lage,- oder auch nicht in der Lage ist.
Der Schaden ist unermesslich, eine U-Haft mit Anklage ohne stichhaltige Beweise und nun noch ein Opfer was selbst vom Gericht nicht im besten Licht dargestellt, sich öffentlich darüber aus-lässt Täter besser nicht an zu zeigen.
Der dumme Bürger würde sagen, hätte man gleich die Finger von so einer nicht nachhaltig belegbaren Vergewaltigung gelassen, hätte man nicht zukünftige Vergewaltigungsopfer in eine so missliche, fragwürdige Lage gebracht.
Bleibt nur zu hoffen, das wer nun die Notbremse zieht und dem Verfahren ein schnelles Ende bereitet.
Denn egal wie es nun weiter geht, der bereits entstandene Schaden an der Seriosität der Justiz ist kaum wieder gut zumachen.
Verfasst von: Admin am Freitag, 20. Mai 2011, 01:12 Uhr
354 Aufrufe
Es ist schon ein brisantes Thema: "Vergewaltigung".
Lassen wir mal die mögliche Schuld oder Unschuld im speziellen Fall Kachelmann dahingestellt.
Jeder sexuell aktive Mann kann wie Kachelmann vor Gericht landen, unabhängig davon ob eine Straftat vorlag oder nicht.
Beamte der Polizei aus Bayern schätzen 2005 ca. 2/3 der getätigten Anzeigen wegen Vergewaltigung als vorgetäuscht ein. (ISBN 3-924400-16-4)
Das ein 0815 Arbeiter oder Harz4 Empfänger allerdings mehr als einen Verhandlungstag bis zu seiner möglichen Verurteilung erlebt hätte ist wohl eher unwahrscheinlich.
Auch wenn jeder Vergewaltigter der nicht verurteilt wird einer zu viel ist, so kann man allerdings nicht auf eindeutige Beweise verzichten.
Verfasst von: Admin am Montag, 31. Januar 2011, 00:00 Uhr
667 Aufrufe
Wieder haben viele von uns ein etwas "eigenartiges" Weihnachtsfest und Jahreswechsel erlebt. Einige leider ohne ihre Kinder sehen zu dürfen, ja selbst Geschenke kamen teils nicht an.
Wenn nicht immer Kinder auch dabei leiden würden, könnte man über so viel Dummheit und Egoismus von manchen Ex-Partner(in) herzlich lachen.
Nichts desto Trotz geht das Leben weiter und früher oder später werden sich die Kinder von denen abwenden, die sie jahrelang belogen und benutzt haben.
In diesem Sinne noch ein frohes neues Jahr!
Euer Admin
Verfasst von: Admin am Sonntag, 22. August 2010, 21:43 Uhr
801 Aufrufe
Neuer Personalausweis mit RIFD- Technologie
Sie haben nichts verstanden?
Sie nicht, aber viele Computerfreaks sind demnächst dabei die Technik zu knacken.
Der alte Personalausweis war nur optisch maschinenlesbar, er brauchte also den direkten Kontakt zum Lesegerät. Der neue Personalausweis wird so wie der Reisepass schon jetzt mit RIFD Technik ausgerüstet.
RIFD bedeutet nichts anderes als das ein kleiner Chip im Personalausweis von einem äußeren wechselnden Magnetfeld -kontaktlos mit Strom versorgt, Daten direkt über dieses Magnetfeld empfangen und senden kann.
Die Entfernung aus der der Chip angesprochen werden kann ist im wesentlichen von der Stärke des Magnetfeldes abhängig.
So können RIFD-Chips etwa völlig unbemerkt durch eine Antenne im Boden oder Wand angesprochen und ausgelesen werden.
Sie haben also keinen Einfluss mehr darauf wer ihre Daten lesen möchte.
Sie brauchen nicht einmal ihren Personalausweis aus der Taschen holen.
Für jeden der einen Lötkolben halten und der lesen kann, wird es zudem ein leichtes sein, die Datenübertragung etwa aus dem Nachbargebäude auf zu zeichen, während sie den Personalausweis nutzen um sich bei einem Internetanbieter einzuloggen der den Personalausweis als Legitimation einsetzt.
Nach etlichen Aufzeichnungen der Datenübertragung wird eine entsprechende Software früher oder später Erfolge liefern.
Großer Schwachpunkt die PIN:
Eine PIN Nummer soll vor fremden Zugriffen schützen. Nur müssen Sie ja diese PIN ständig eingeben wenn Sie sich im Internet z.B. mit dem Personalausweis legitimieren wollen.
Ein Keylogger etwa, der ganz simpel alle Eingaben ihrer Tastatur aufzeichnet, eine USB-Tastatur oder andere Methoden erlauben eine Menge möglicher Angriffspunkte.
Auch ohne Ihre Wohnung betreten zu müssen.
Hat jemand erst mal Ihre PIN, kann er beliebige Geschäfte tätigen, die eine Legitimation mit ihrem Personalausweis ermöglichen.
Im besten Fall kommt jemand über Ihre Tastatur an Ihre PIN,verfolgt Sie anschließend in Ihr Lieblingsrestaurant wo Ihnen ein Lesegerät unter Ihrem Sitz unbemerkt die notwendigen Daten für Ein Internetgeschäft entlockt.
Und dann beweisen Sie mal, das Sie betrogen wurden!
Jetzt fragt sich bestimmt der ein oder andere wieso man eine solche Technik befürworten kann?
Das geht wohl nur wenn man von Technik null Ahnung hat.
Etwa so wie einige (oder viele) Politiker?: http://de.search.yahoo.com/search?p=Politiker+Internet&ei=UTF-8&fr=
Verfasst von: Admin am Montag, 25. Januar 2010, 16:35 Uhr
1160 Aufrufe
Die Realität im Familienrecht von einem Anwalt satirisch dargestellt.
Anleitung zur Kindesentführung
Wie man ein Kind entführt – böse Satire zu einer bösen Sach- und Rechtslage in Deutschland
von Rechtsanwalt und CPA (USA) Andreas Fischer anfi.ra.cpa@web.de
Für den ganzen Text auf den Titel klicken!
Verfasst von: Admin am Montag, 11. Januar 2010, 19:15 Uhr
1133 Aufrufe
Gesucht werden Betroffene die Kontakt zur Gutachterin:
Marion Badberg-Jasper Itzehoe
hatten oder haben.
Bitte melden sie sich bei vaterkindrechte@freenet.de
Verfasst von: Admin am Sonntag, 06. Dezember 2009, 12:14 Uhr
1221 Aufrufe
Zum Urteil des EGMR gegen die BRD.
ZItat:
>>>Richter Bertram Schmitt stimmte als einziger gegen das Urteil und schrieb ein Sondervotum. Er trat dafür ein, den Deutschen ihre Regeln zum Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu erhalten. Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“.<<<
Von 7 Richtern kommt nur einer zu dieser Auffassung.
Hat sich das Unrecht so in Gesetzestexten manifestiert, das es von einigen Richtern nicht mehr erkannt wird?
Wenn schon das Unrecht bei unehelichen Kindern nicht akzeptiert und dem entgegengewirkt werden kann, so verwundert es kaum, das auch eheliche Kinder und ihre Väter nach Trennungen kaum besser behandelt werden.
So ist die Auffassung dieses Richters Bertram Schmitt:
Zitat:>>>Dies sei besser als per Gerichtsbeschluss „erzwungene Harmonie“<<<
auch in der Praxis bei gemeinsamen Sorgerecht zu verstehen.
Denn immer wieder geben Gerichte dem Anliegen einer Mutter nach und unterlassen Sanktionen und angemessene Urteile gegen eine Mutter, wenn eine Mutter nach der Trennung dem Vater etwa ein Mitsprache- oder Besuchsrecht verwehrt.
Es gibt noch viel auf zu arbeiten in einem Staat in dem nicht alles so harmonisch und menschenwürdig zugeht wie es gern dargestellt wird.
Bedenklich nur, das nicht einmal die Ansätze des Unrechtes von den Entscheidungsträgern erkannt werden können.
Verfasst von: Admin am Donnerstag, 03. Dezember 2009, 23:15 Uhr
1212 Aufrufe
Eine Ohrfeige!
Zitat:
Abs.56: Der Gerichtshof akzeptiert weiterhin, dass es verschiedene Gründe geben kann einem nichtverheirateten Vater die Teilhabe an der elterlichen Sorge zu verweigern, wenn beispielsweis im Falle von Streit oder mangelnder Kommunikation zwischen den Eltern das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Jedoch gibt es keinerlei Begründung dafür, das solche eine Haltung ein generalisierbares Kennzeichen der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und deren Kindern wäre.
Wieder eine Entscheidung die zwar die generelle Benachteiligung von Vätern bemängelt, eine wirkliche Anerkennung des Elternteils "Vater" aber ausschließt, somit eine in der Realität unbrauchbare Entscheidung.
Denn gerade "Streit" ergibt sich bei jeder Trennung, in der Praxis zeigen sich allerdings insbesondere Mütter immer wieder extrem uneinsichtig und missachten auch gerichtliche Entscheidungen.
Dabei hat eine gemeinsame Sorge entscheidende Vorteile für die Kinder, teilen doch zwei Personen die Entscheidungen und können so auf mögliche Fehler des anderen Sorgeberechtigten einwirken.
Selbst bei vorhandenen gemeinsamen Sorgerecht werden Väter erfolgreich "entsorgt".
Denn irr witziger Weise kommen Frauen mit einer Blockadehaltung bei Familiengerichten in den meisten Fällen immer noch völlig ungeschoren davon und werden vielfach noch mit alleinigen Rechten am Kind ausgestattet, selbst wenn bei der Mutter erhebliche Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit festgestellt werden.
Verfasst von: Admin am Mittwoch, 02. Dezember 2009, 21:26 Uhr
1252 Aufrufe
Verhandlung am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen europäischen Länder, in denen die Mütter den Vätern das Sorgerecht verweigern können. In den meisten Ländern gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht bei unehelichen Kindern.
Das Urteil wird nach der Übersetzung hier veröffentlicht.
|
|