Online
Aktuell 3 Gäste und 0 registrierte Benutzer online.
Anmeldung
|
 Thema: InfoIn diesem Thema sind folgende Beiträge:
Montag, 25. Januar 2010, 16:35 Uhr
Die Realität im Familienrecht von einem Anwalt satirisch dargestellt.
Anleitung zur Kindesentführung
Wie man ein Kind entführt – böse Satire zu einer bösen Sach- und Rechtslage in Deutschland
von Rechtsanwalt und CPA (USA) Andreas Fischer anfi.ra.cpa@web.de
Für den ganzen Text auf den Titel klicken!
Montag, 11. Januar 2010, 19:15 Uhr
Gesucht werden Betroffene die Kontakt zur Gutachterin:
Marion Badberg-Jasper Itzehoe
hatten oder haben.
Bitte melden sie sich bei vaterkindrechte@freenet.de
Samstag, 03. Oktober 2009, 00:41 Uhr

Eltern-Kind-Entfremdung (Abk.: EKE, engl. Parental Alienation Syndrome, Abk.: PAS), auch elterliches Entfremdungssyndrom genannt, beschreibt in der Psychologie eine dauerhafte, nach rationalen Maßstäben unbegründete Ablehnung des Elternteils, mit dem ein Kind nicht mehr zusammenlebt. Diese entsteht maßgeblich durch den Einfluss des betreuenden Elternteils. Das Phänomen wurde 1985 zum ersten Mal von dem US-amerikanischen Kinderpsychiater Professor Richard A. Gardner so bezeichnet und beschrieben.
Freitag, 02. Oktober 2009, 12:36 Uhr
Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten
Eckard Wiedenlübbert, Richter am Oberlandesgericht Naumburg, führte die Teilnehmer in die juristische Sicht auf Umgangsentscheidungen ein. Er betonte dabei, wie sehr Richter an dieser Stelle auf qualifizierte Zuarbeit von Psychologen und Pädagogen angewiesen sind, wenn sie den unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ mit Leben füllen wollen.
Sonntag, 27. September 2009, 01:59 Uhr
BRD erneut wg. überlanger Dauer eines Umgangsverfahrens verurteilt !
Datum: Tue, 04. Aug 2009 14:35:29
PRESSEMITTEILUNG des Rechtsanwalts Ingo Alberti:
BRD erneut wegen überlanger Dauer eines Umgangsverfahrens verurteilt
In der Sache
EGMR - FÜNFTE KAMMER
Fall HUB gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 1182/05)
Urteil STRASBOURG 9. April 2009
wird mitgeteilt sowie anliegend als pdf-Datei auf Englisch verteilt:
BRD VERLETZT ERNEUT RECHT AUF FAIRES VERFAHREN IN UMGANGSSACHEN –
EGMR-FALL HUB gegen BRD Nr. 1182/05 - Urteil STRASBOURG 9. April 2009
Die Bundesrepublik DEUTSCHLAND (BRD) wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, 2000 ¤ Schadenersatz an einen Kläger zu zahlen, dessen Verfahren um das Umgangsrecht mit seinem Sohn 5 Jahre und 2 Monate dauerte.
Der EGMR wertet die Dauer des Verfahrens vor dem Amtsgericht Pankow als Verstoß gegen das durch Artikel 6 § 1 EMRK garantierte Recht auf ein faires Verfahren.
Das Versäumnis des Gerichts bestand nach Ansicht des EGMR darin, angemessen auf die v i e r Monate andauernde Weigerung der Mutter K., mit einem psychologischen Sachverständigen zusammenzuarbeiten, reagiert zu haben.
Außerdem hätte das Gericht dem Sachverständigen eine F r i s t zur Vorbereitung seines Berichtes setzen müssen.
Zu einer weiteren Verzögerung führten vier fehlgeschlagene Versuche des Gerichtes mit einer Umgangsbegleitperson Kontakt aufzunehmen, die sich im Rahmen des Verfahrens zu einer möglichen Streitlösung per Mediationsverfahren hätte äußern sollen. Die Reaktion des Amtsgerichts auf die Inaktivität dieser Person sei unangemessen gewesen.
Der EGMR betonte, dass die Dauer eines Verfahrens immer im Lichte der Komplexität und dem Verhalten der Prozessbeteiligten bewertet werden müsse. Aber gerade im vorliegenden Fall habe die ausufernde Länge des Verfahrens zu einer E n t f r e m d u n g des Kindes vom Vater beigetragen.
QUELLEN:
Das Urteil des EGMR in Straßburg Nr. 1182/05vom 09.04.2009:
HUB gegen DEUTSCHLAND
http://www.elterlichesorge.de/uploads/P ... ds/hub.pdf
hierzu Pressemitteilung des EGMR
Urteile und Beschlüsse: Mr Ingo Hub ./. Human Rights Violation by Pankow District Court, Berlin, > FCC, Germany
European Court of Human Rights:
With regard to the Pankow District Court, Berlin, Germany, the Court notes that the proceedings were pending before that court for five years and two months. Due to the period between October 1998, when the applicant requested the District Court, through July 2004 European Court of Human Rights declared once again violation of Article 6, European Convention of Human Rights and ordered Federal Republic of Germany to pay ¤2.500!
The Court observes that the District Court appointed a contact supervisor who remained totally inactive during the proceedings.
When the court was informed that no supervised contact had taken place, the District Court sent four fruitless reminders to the contact supervisor without taking more serious measures to ensure the latter’s cooperation. Furthermore the District Court appointed an expert who delayed the proceedings in that he failed to inform the court in timely fashion about his possible reasons for bias and to speedily finalise his report.
It is true that the preparation of the expert report was delayed by K.’s unwillingness to cooperate with the expert. However, in view of the considerable lapse of time with the inherent risk of an ever-growing alienation of the child from his father (see paragraph 48 above), the District Court was under a specific obligation to take special precautions in order to prevent any unnecessary delays, such as adhering to a very tight time schedule and to take adequate measures to ensure swift compliance of the persons involved in the proceedings with the court orders.
Having regard to the fact that the proceedings were pending for five years and two months before the District Court, the Court considers that the District Court did not display the required diligence in the conduct of the proceedings before it.
http://209.85.129.132/search?q=cache:Uo ... clnk&gl=de
Deutscher Anwaltverein Europa-Mitteilungen Nr. 15 vom 17.04.2009 (S. 2):
http://anwaltverein.de/downloads/europa ... 5-2009.pdf
und
Anwaltverein Stuttgart Rundschreiben Nr. 2 vom 02.07.2009 (S. 22)
http://www.anwaltverein-stuttgart.de/fi ... 020709.pdf
Mittwoch, 24. Juni 2009, 08:49 Uhr
Wie wir schon angesprochen haben,
werden insbesondere Trennungskinder gesundheitlich erheblich beeinträchtigt.
Zum einen durch die Trennung, zum anderen durch unnötige zusätzliche Belastungen in Form von Manipulationen eines oder gar beider Elternteile am Kind.
Dabei muss es nicht einmal zur völligen Entfremdung und Trennung des Kindes von einem Elternteil kommen.
Vielfach wird versucht ein Kind vom anderen Elternteil zu entfremden, um, wie immer wieder gesagt wird: "Die Trennung besser zu verarbeiten.", "Weil es so am besten für das Kind ist.".
Diese Trennung wird zum einen räumlich vollzogen, indem Umzüge, nicht selten von mehreren hundert Kilometern getätigt werden, um so spontane Besuche zu unterbinden oder generell den Umgang finanziell unmöglich zu machen.
Zum anderen werden Unwahrheiten über den anderen Elternteil dem Kind vermittelt.
Dies soll die Bindung des Kindes zu dem anderen Elternteil zerstören.
Insbesondere bei Müttern wird immer wieder dieses Verhalten toleriert.
Niemand scheint den Mut aufzubringen einer Mutter hier Einhalt zu gebieten.
So werden offensichtliche Sachverhalte, die sicher zu einer Schädigung beim Kind führen ignoriert.
In der Folge entstehen der Gesellschaft nicht abzuschätzende Kosten in Milliarden-Euro Höhe.
Die Kinder müssen intensiver betreut und gefördert werden.
Das beginnt bei Einnässen oder Verhaltensauffälligkeiten die, die Leistungen in der Schule zurück gehen lassen und endet bei Ergotherapie, Kinderpsychologen, Kinderpsychiater.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes setzen sich fort bis ins Erwachsenenalter.
Verkannt wird vielfach, das zwei Elternteile für die Entwicklung des Kindes wichtig und auch praktisch sind.
Denn durch Unterbindung des Umganges, vornehmlich mit dem Vater, fällt eine Person weg, die auch das Kind betreuen kann.
Somit ist meist die Mutter in der selbst konstruierten Zwickmühle, mit dem Kind selbst gewollt, allein erziehend in eine Überlastungssituation abzurutschen.
Dadurch, das niemand da ist, der mal eben das Kind nehmen kann oder am Wochenende bzw. in den Ferien betreuen kann, entsteht eine zusätzliche Zuspitzung der Situation.
Es fehlen Freiräume und Entspannungszeiten für die Mutter.
In der Praxis führt dies dazu das, das Kind stört und von einer Person zur nächsten abgeschoben wird,
wenn das Kind sich nicht fügt wird Druck ausgeübt der die Bindung Mutter-Kind belastet.
Die Organisation dieser alternativen Betreuung, meist durch fremde Personen kostet nicht nur und belastet das Kind, sie bietet auch ein Stresspotential für die Mutter.
In der Folge sind genannte Trennungsmütter selber hoch belastet und einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt.
Die Kosten für Mediationen, zusätzliche medizinische Versorgung und Förderung resultierend aus unnötigen Trennungsfolgen belasten finanziell schließlich alle.
Da hier im Einzelfall keine Einsicht zu erwarten ist, kann nur von außen auf die Akteure eingewirkt werden.
Hierzu ist, wie der Hauptpetent in seiner Pedition anführt ein gesetzlicher Rahmen zu schaffen.
Bitte zeichnet die Petition mit und leitet den Link auch an andere Betroffene und Großeltern weiter.
<a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=e3282cafb33a6deb4b888bd0d4736a0c&action=petition;sa=details;petition=4566">Zur Petition HIER!</a>
Gruß Michael
Für den Text der Petition auf den Titel klicken.
Montag, 20. April 2009, 22:20 Uhr

Behördenseitige Rechthaberei war in der Verwaltung des deutschen Kaiserreichs
unter Kaiser Willhelm II ein festes Merkmal. aller Vorgänge. Dieses
Merkmal ist noch vorhanden in der heutigen deutschen Verwaltung. Die
"Zabernade" ( 1913) war nicht der Anfang, sondern eher ein spektakuläres Beispiel
der Rechthaberei und zu welchen Ergebnissen sie führen kann.
http://www.eucars.de/joomla/images/stories/models/Zabernade.pdf
Als Lektüre und zum Nachdenken sehr empfohlen. Bitte bis zu ende lesen.
Montag, 09. Februar 2009, 22:21 Uhr
Segen und Motor der Zivilisation oder doch nur eine psychopathologische Manie?
Man kann alles übertreiben, sagen die Einen.
Für Andere ist sie zum Lebenszweck geworden, eine Obsession, die sie nach Kalender altern läßt: nach Jahren, Tagen, Stunden und Minuten...
Zu was ist Pünktlichkeit gut und warum brauchen wir sie?
Die meisten "alleinerziehenden" Mütter jedenfalls scheinen Pünktlichkeit vorrangig zu benötigen, um ihre Kinder zu drangsalieren und deren Väter zu schikanieren.Für den ganzen Text auf den Titel klicken.Zur Diskussion dazu ins Forum <a href="http://www.vaterkindrechte.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=503">HIER</a>
Montag, 09. Februar 2009, 08:38 Uhr
Übersetzung eines Berichtes des Bündnis RECHTE für KINDER e.V. ‐ zur Anhörung bei
der UN in Genf, Februar 2009
Obwohl die Bundesrepublik Deutschland im Bereich Familienrecht mehr als zehnmal von dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, gibt es immer noch häufige
Verstöße gegen die Menschenrechte von Kindern und Eltern.
Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass das deutsche Familienrecht nicht vollständig
internationalen Übereinkommen gemäß entspricht und die rechtliche Einrichtung einer Behörde
namens "Jugendamt“(1) existiert, die keinerlei Aufsicht unterliegt.
Für den Ganzen Text auf den Titel klicken.
|
|