Mittwoch, 02. Dezember 2009, 21:26 Uhr
 Verhandlung am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen europäischen Länder, in denen die Mütter den Vätern das Sorgerecht verweigern können. In den meisten Ländern gilt automatisch das gemeinsame Sorgerecht bei unehelichen Kindern.
Das Urteil wird nach der Übersetzung hier veröffentlicht.
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