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Donnerstag, 03. Dezember 2009, 23:15 Uhr

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News

Eine Ohrfeige!

Zitat:
Abs.56: Der Gerichtshof akzeptiert weiterhin, dass es verschiedene Gründe geben kann einem nichtverheirateten Vater die Teilhabe an der elterlichen Sorge zu verweigern, wenn beispielsweis im Falle von Streit oder mangelnder Kommunikation zwischen den Eltern das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Jedoch gibt es keinerlei Begründung dafür, das solche eine Haltung ein generalisierbares Kennzeichen der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und deren Kindern wäre.

Wieder eine Entscheidung die zwar die generelle Benachteiligung von Vätern bemängelt, eine wirkliche Anerkennung des Elternteils "Vater" aber ausschließt, somit eine in der Realität unbrauchbare Entscheidung.
Denn gerade "Streit" ergibt sich bei jeder Trennung, in der Praxis zeigen sich allerdings insbesondere Mütter immer wieder extrem uneinsichtig und missachten auch gerichtliche Entscheidungen.
Dabei hat eine gemeinsame Sorge entscheidende Vorteile für die Kinder, teilen doch zwei Personen die Entscheidungen und können so auf mögliche Fehler des anderen Sorgeberechtigten einwirken.

Selbst bei vorhandenen gemeinsamen Sorgerecht werden Väter erfolgreich "entsorgt".
Denn irr witziger Weise kommen Frauen mit einer Blockadehaltung bei Familiengerichten in den meisten Fällen immer noch völlig ungeschoren davon und werden vielfach noch mit alleinigen Rechten am Kind ausgestattet, selbst wenn bei der Mutter erhebliche Einschränkungen in der Erziehungsfähigkeit festgestellt werden.